Anhang zur Satzung des SV Auerbach 05


Dieser Anhang zur Satzung des SV Auerbach 05 gilt nur für Mitglieder der Abt. Volleyball:


Ergänzung zu §4

- Die Kündigung sollte zwei Monate vor Ablauf des Jahres erfolgen

Ergänzung zu §5

- Die Mitgliedsbeiträge sind bis zum 31.11. für das kommende Jahr zu zahlen
- Die Höhe des Mitgliedsbeitrages für das kommende Jahr wird bis zum 20.10. bekanntgegeben