Anhang zur Satzung des SV Auerbach 05
Dieser Anhang zur Satzung des SV Auerbach 05
gilt nur für Mitglieder der Abt. Volleyball:
Ergänzung zu §4
- Die Kündigung sollte zwei Monate vor Ablauf des Jahres erfolgen
Ergänzung zu §5
- Die Mitgliedsbeiträge sind bis zum 31.11. für das kommende Jahr
zu zahlen
- Die Höhe des Mitgliedsbeitrages für das kommende Jahr wird bis
zum 20.10. bekanntgegeben